Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - für alle unsere Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, und insbesondere auch für zukünftige Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.
Angebote und Vertragsabschluss
- Unsere Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen stets unverbindlich und freibleibend, sofern sich nicht aus dem Text des Angebotes eine zeitlich befristete Bindung ergibt.
- Unsere Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt durch Auftragserteilung oder Lieferungsannahme; ebenso gelten sie als anerkannt, wenn Auftragsbestätigungen unwidersprochen bleiben.
- Für den Umfang des Auftrags ist unsere Auftragsbestätigung allein maßgebend. Spätere Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Maße, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen oder sonstige Angaben sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Die technischen Daten unserer Produkte gelten unter dem Vorbehalt der Änderung.
- Der Auftraggeber gewährt uns das Recht zum Vertragsrücktritt, falls eine Auftragsausführung infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Vorkommnisse nicht möglich ist.
Preise
- Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in € (EUR) ohne Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung.
- Die Mehrkosten für Eilversand trägt der Besteller, ebenso besondere Verpackungs- und Versendungsformen nach Wunsch des Bestellers.
- Änderungen, Sonderwünsche oder Stornierungen, die erst nach Vertragsabschluss verlangt werden, können nach Höhe der entstehenden Kosten gesondert berechnet werden.
- Für die Bearbeitung von Kleinstaufträgen bis € 100,00 Netto-Auftragswert behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von € 15,00 zu berechnen.
Lieferung
- Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die Liefertermine werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt.
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung des Auftragsgegenstandes erfolgt oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.
- Die Lieferfrist verlängert sich, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten (Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung seitens unserer Vorlieferanten usw.), die trotz Bemühungen nicht abgewendet werden konnten.
- Der Auftraggeber erklärt sich mit Teillieferungen und bei Sonderanfertigungen mit angemessenen Unter- und Überlieferungen einverstanden, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft im Sinne der Geschäftsbedingungen.
- Im Falle des Lieferverzuges kann der Besteller, nachdem er uns eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller kann vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.
- Sendungen werden grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers verschickt.
Zahlungsbedingungen
- Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Im Falle von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen zu berechnen.
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen. Zugesagte Liefertermine verlängern sich ggf. entsprechend.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung strittiger Gegenansprüche seitens des Käufers sind nicht statthaft.
- Bei Erstbestellungen liefern wir nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme.
Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Auftragsgegenstände das Lager verlassen, gleichgültig ob mit eigenen oder fremden Transportmitteln.
- Verzögert sich die Lieferung aufgrund eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung der Auftragsgegenstände auf den Besteller über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten, Anfuhr oder Aufstellung übernommen haben.
- Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Bruch- und Transportschäden, Feuer, Diebstahl o.Ä. versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird diese auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Auftragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Dies gilt ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund und die Entstehungszeit der Forderungen, insbesondere also auch für Forderungen aus Wechsel, Scheck, Anweisung oder dem vom Besteller auszugleichenden Saldo aus einem bestehenden Konto-korrent-verhältnis.
- Der Besteller darf einen unter Eigentumsvorbehalt stehenden Auftragsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Er darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Auftragsgegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, sofern die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Auftragsgegenständen, einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechsel oder Schecks mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass ein Auftragsgegenstand zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für den mit veräußerten Auftragsgegenstand einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf es nicht.
- Der Besteller zieht die Forderungen aus der Weiterveräußerung treuhänderisch ein, solange wir hiermit einverstanden sind. Auf unser Verlangen teilt er seinen Kunden die Abtretung unter gleichzeitiger Anzeige an uns mit.
- Bei einer Pflichtverletzung des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme des Auftragsgegenstandes berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme hat in diesem Fall der Besteller zu ersetzen. Für die Benutzung gelieferter und wieder zurückgeholter Gegenstände steht uns als Nutzungsentschädigung und zur Abgeltung einer eingetretenen Wertminderung ein Betrag zu, der dem marktüblichen Mietpreis für die Nutzungsdauer entspricht. Dem Besteller ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Gewährleistungen und Sachmangel
- Wir garantieren für die Lieferung fehlerfreier Ware, für sachgemäße Ausführung und Stahlqualität laut Produktbeschreibung. Aufgrund des technischen Fortschritts müssen wir uns Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen usw. vorbehalten. Für gebrauchte Gegenstände sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
- Offensichtliche Mängel am Produkt, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber 7 Arbeitstage nach Empfang der Auftragsgegenstände, schriftlich geltend zu machen. Zeigt sich später ein Mangel i.S. dieser Bestimmung, muss die Mängelanzeige sodann unverzüglich erfolgen.
- Für begründete Mängelrügen behalten wir uns das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Schadenersatzansprüche aller Art einschließlich Folgeschäden sind ausgeschlossen, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Haftung
- Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Falle von sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind. Des Weiteren haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, oder sonstige Vermögensschäden. Zahlungsverzug sind wir berechtigt, entstandene Kosten und bankübliche Zinsen zu berechnen.
- Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Wenn wir wesentliche Vertragspflichten verletzen, haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Vertrags-untypische, nicht vorhersehbare Schäden.
- Das Recht des Bestellers, vom Vertrag zurückzutreten, wird durch die vorstehenden Vorschriften nicht eingeschränkt. Dasselbe gilt für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-33330 Gütersloh. Gerichtsstand ist der für uns zuständige gesetzliche Gerichtsstand. Bei gegebenen Umständen behalten wir uns vor, am Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Alle Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.